Aktuelles

Vorbemerkung: Die Entwicklung von Standards  ist ein Arbeitsschwerpunkt der Arbeitsgemeinschaften laut § 78 SGB VIII. Dieses Instrument der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe soll darauf hinwirken, dass geplante Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.

Mit der Präsentation des Verfahrens der „Professionellen Fallsteuerung“ vor der Vielzahl der freien Jugendhilfeträger des Landkreises Vorpommern- Rügen  durch das iWS  (Institut für Wirkungsvolle Sozialarbeit e.V.) am 17.09.12 stellen sich für den Erziehungshilfeverbund der AWO- Soziale Dienste Rügen gGmbH Grundsatzfragen, die im Folgenden dargestellt werden:

 

1.    Ausgestaltung  des SGB VIII

§§ 1, 4, § 27 in Verb. mit §§ 30,31,  § 27 in Verb. mit § 34 SGB VIII, §§ 35 a, 36, 36 a, § 41 SGB VIII

 

2.    Rolle des öffentlichen Trägers

 

3.    Rolle des freien Trägers

Grundsätzlich geben die Fachkräfte des freien Trägers Impulse zur Veränderung.  Diese  basieren u.a. auf einer Grundhaltung, Fach-und Methodenwissen, Erklärungsmodellen, Erfahrungen.  Es wird ein Rahmen gestellt und die Leistungsberechtigten tragen den größten Teil an Verantwortung, die Chancen der Hilfe anzunehmen bzw. Veränderungswünsche zu benennen.  Sie sollen in ihrer Subjektstellung bestärkt werden, im Sinne des „Experten eigener Probleme“ bzw. eines Auftraggebers.

 

4.    Zusammenarbeit öffentlicher und freier Träger der Jugenhilfe

„Was können Kriterien für eine professionelle Zusammenarbeit sein?“

  • Eine Grundhaltung aller Beteiligten, dass Prozesse zu fördern sind; jedoch nicht mit der Absicht, diese „zu beherrschen“ bw. mit dem Glauben, diese beherrschen zu können.
  • Vorhandensein fachlicher Standards/ Verfahrensweisen zur Wahrnehmung, Einschätzung, Interpretation und  Begründung einer (Problem)-Situation.
  • Begründungs- und Erklärungswissen
  • Handlungs- und Interventionswissen: Methoden, Techniken, Verfahren
  • Erfahrungswissen: im Sinne von erprobten fachlichen Handlungsweisen
  • Wertewissen: Ethik der Sozialen Arbeit  „dem Wohl des Klienten verpflichtet“
  • angemessener Zugang  zu den individuellen Problemlagen der Klienten

Das Bestreben zur Annäherung an eine einheitliche Fallsicht verbunden mit dem biografischen Fallverstehen ist durch alle Beteiligten zu gewährleisten. Eine konkrete Zustandsbeschreibung zum angestrebten Zustand bei Hilfebeendigung ist  gemeinsam mit den Betroffenen zu erarbeiten. Das Benennen der Ziele der einzelnen Personen (Abprüfen des Vorhandenseins von „geheimen“ Zielen/ Anliegen) sichert ein abgestimmtes Zusammenwirken, neben der Einigung auf konkrete Aufträge an Alle der einzelnen Helfersysteme und der Leistungsberechtigten.

Professionelles Vorgehen als stellvertretende Krisenintervention kann und darf nicht standardisiert werden. Das Vorgehen ist in jedem Einzelfall unter den beteiligten Fachkräften abzustimmen unter  Einbeziehung des aktuell zur Verfügung stehenden Wissens und Erfahrungen im Umgang mit den Betroffenen.

 

5.    Wirksamkeit aus Sicht des freien Trägers

Wer ist in der Lage, Hilfeverläufe zu bewerten?

Was soll genau bewertet werden?

statt: Woran können „Erfolge“ der Hilfe gemessen werden?

Wichtig ist die Wahrnehmung von Anzeichen/ Symptome für Veränderungen (beachte: jede Veränderung wirkt sich auf andere Bereiche aus)

Wer bestimmt den „höchstmöglichen Nutzen“ der Hilfe? ´

Der Hilfeverlauf hängt maßgeblich von den Vorbedingungen (z. B. Vorbereitung auf die geplante Hilfe, Jugendhilfeerfahrungen) und dem Kooperationsverhalten anderer Institutionen ab.

6.    Bewertung von Hilfen

Bei der Bewertung der Wirkung von Hilfen ist die Dynamik aller Beteiligten für den „Erfolg“ zu beachten.

Transparenz ist nur im Hilfeprozess messbar

Sind alle an der Hilfe Beteiligten auf dem gleichen Kenntnisstand?

Notwendig ist das Wissen von der Arbeit, den Zielen („geheime Ziele“?) der Anderen.

Partizipation  Aktives Einbinden der Adressaten der Hilfe, unter dem Aspekt der Individualität und Selbstbestimmung

Verhältnis von Problemlösungs- und Belastungspotential aus Klientensicht erfassen (siehe Übersicht „Unterstützungsbedarfe“)

Bewertung der Hilfe- positive Hilfeeffekte: Was nützt mir die Hilfe?

Zusammenhänge mit den Klienten erarbeiten- bleiben oft auf der symptomatischer Ebene (Leidensdruck weg- Hilfeabbruch)

Kooperation aller beteiligten Fachkräfte

Erwartungen, Aufträge abstimmen und konkrete Festlegungen treffen (Form des Austausches, Zeitpunkte, Notwendigkeit der Informationsweitergabe, wenn Änderung der Hilfeausrichtung

Rahmenbedingungen der Hilfe

Sind Verfahren, Strukturen, Prozesse zweckgebunden

Freiwilligkeit oder Hilfen im Zwangskontext

Anpassung an Problemlage, konkrete Schritte und Zeitrahmen- Nachverhandlung auf Initiative des freien Trägers                                   

   Sozialpädagogisches/-therapeutisches Konzept der Hilfe

Prognosen zur Wirkung des fachlichen Handelns –  Nachhaltigkeit

Wahrscheinlichkeiten erzeugen (Veränderungspotentiale, Veränderungswille der Klienten) Welche Informationen brauche ich, um die Hilfe mit positiver Prognose zu beenden?

Jeder Fallverlauf ist anders- Vergleiche von Einzelfällen sind grundsätzlich nicht möglich. Dem Leistungsberechtigten im Sinne von Auftraggeber steht aus unserer Sicht zu, dass seine Anliegen, Unterstützungsbedarfe und Zielvorstellungen Grundlage sind für passgenaue Hilfen in einem bestimmten Zeitfenster.

Bergen, den 21.09.2012